Pauschale Aussagen
„Öko“, „grün“, „umweltfreundlich“ und Ähnliches. Ohne nachgewiesene, anerkannte hervorragende Umweltleistung sind sie verboten.
Seit dem 27. September 2026 sind pauschale Umweltaussagen ohne Nachweis in der EU verboten. Wir prüfen Ihre Aussagen, Etiketten und Produktbeschreibungen und helfen Ihnen, sie zu korrigieren, bevor es eine Behörde tut.
Die Richtlinie 2024/825 ändert die Regeln für Umweltaussagen in der gesamten EU. Hier sind die wichtigsten Termine.
Wir prüfen alles, was Sie Kunden über die Umwelt sagen: auf Verpackungen, im Onlineshop, auf Marktplätzen und in Anzeigen.
„Öko“, „grün“, „umweltfreundlich“ und Ähnliches. Ohne nachgewiesene, anerkannte hervorragende Umweltleistung sind sie verboten.
Aussagen zur „Klimaneutralität“ auf Basis von Emissionskompensation sind nicht mehr erlaubt.
Eigene Nachhaltigkeitssiegel müssen auf einem Zertifizierungssystem beruhen oder von einer Behörde eingeführt sein.
Eine Aussage über das ganze Produkt darf sich nicht nur auf einen Teil stützen, etwa die Verpackung.
Versprechen wie „Netto-Null bis 2030“ brauchen einen Umsetzungsplan und eine unabhängige Überprüfung.
Nachweise für jede Aussage, bereit für Kunden, Marktplätze oder Behörden.
Wir sammeln Aussagen von Verpackungen, Produktseiten, Ihrer Website und aus Anzeigen.
Wir prüfen jede Aussage anhand der neuen Verbote und der vorhandenen Nachweise.
Wir schlagen sichere Formulierungen vor und markieren, was entfernt oder belegt werden muss.
Wir prüfen neue Kampagnen und Produkte und beobachten Rechtsänderungen.
Beispieldaten. So bewerten wir einzelne Aussagen.
Senden Sie uns einen Link zu Ihrem Shop oder beschreiben Sie Ihre Aussagen. Wir antworten innerhalb eines Werktags mit einem Auditvorschlag und einem Angebot.
Irreführung von Verbrauchern über die Umweltauswirkungen eines Produkts oder Unternehmens, etwa durch vage Aussagen ohne Nachweis oder verwirrende Etiketten.
Die nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/825 gelten nun. Pauschale Umweltaussagen ohne Nachweis, Klimaneutralitätsaussagen auf Basis von Kompensation und nicht zertifizierte Nachhaltigkeitssiegel sind jetzt unlautere Geschäftspraktiken.
Ja, wenn Sie den konkreten Vorteil nennen und belegen können, etwa „Verpackung aus 100 % Recyclingpapier“. Ein bloßes „öko“ ohne Begründung ist riskant.
Die Sanktionen werden national festgelegt. In Deutschland drohen unter anderem Abmahnungen und Bußgelder nach dem UWG, in Polen kann die Verbraucherschutzbehörde (UOKiK) Bußgelder von bis zu 10 % des Umsatzes verhängen. Hinzu kommen Verbraucheransprüche und gesperrte Marktplatz-Angebote.
Das hängt von der Anzahl der Produkte und Vertriebskanäle ab. Zeitplan und Angebot erhalten Sie nach einer kostenlosen Beratung.