Ihr Bevollmächtigter in Polen.

Sie verkaufen an Kunden in Polen, aber Ihr Unternehmen sitzt im Ausland? Wir handeln in Ihrem Namen: BDO-Registrierung, Berichte, Gebühren und Recycling.

Otoneso-Vertreter begrüßt einen ausländischen Kunden in einem Büro in Warschau
1 Partneralle EPR-Pflichten
in Polen an einem Ort
So funktioniert es

Von der Vollmacht zum ersten Bericht

Wir werden Ihr Vertreter in Polen und kümmern uns das ganze Jahr um die laufenden Pflichten.

BevollmächtigterAblauf
PflichtenanalyseWir prüfen, was und wie Sie nach Polen verkaufen: Verpackungen, Elektrogeräte, Batterien.
Vertrag und VollmachtWir unterzeichnen den Vertrag über die Bevollmächtigung.
BDO-RegistrierungWir registrieren die Vertretung im BDO und erhalten die Registriernummer.
Berichte und GebührenBerichte bis 15. März und Recycling über eine Rücknahmeorganisation.

Der Umfang hängt von Ihren Produkten und Vertriebswegen ab. Wir klären ihn in der Beratung.

Leistungsumfang

Ihre Pflichten in Polen, unsere Verantwortung

Keine polnische Gesellschaft, kein Personal vor Ort. Ein Vertrag deckt den gesamten Prozess ab.

BDO-Registrierung

Eintrag in den passenden Bereichen des Registers und eine BDO-Nummer für Ihren Verkauf in Polen.

Verpackungen

Verpackungsberichte und Vertrag mit einer Rücknahmeorganisation.

Elektrogeräte und Batterien

Herstellerpflichten für Geräte, Batterien und Akkus, die in Polen verkauft werden.

Berichte und Gebühren

Jährliche BDO-Berichte bis 15. März und Abrechnung der Gebühren.

Behörden

Wir beantworten Schreiben polnischer Behörden in Ihrem Namen.

Berichte auf Deutsch und Englisch

Klare Zusammenfassungen in Ihrer Sprache, ohne polnische Bürokratie.

So arbeiten wir

Vier Schritte zur Compliance in Polen

Schritt 1Beratung

Online, auf Deutsch, Englisch oder Polnisch.

Schritt 2Vertrag

Vollmacht und Vertretungsvertrag.

Schritt 3Registrierung

BDO-Eintrag und Vertrag mit der Rücknahmeorganisation.

Schritt 4Betreuung

Quartalsdaten, Jahresberichte und ein fester Ansprechpartner.

Für wen

Für Unternehmen, die aus dem Ausland nach Polen verkaufen

  • Onlineshops aus der EU. Sie versenden Bestellungen direkt an Verbraucher in Polen.
  • Marktplatz-Händler. Sie verkaufen über Amazon, Allegro und andere Plattformen, die eine BDO-Nummer verlangen.
  • Hersteller von Elektronik und Batterien. Beim Fernabsatz ist oft ein Bevollmächtigter vorgeschrieben.
  • Marken außerhalb der EU. Sie treten in den polnischen Markt ein und brauchen einen Partner vor Ort.

Beispieldaten. So sieht der Status aus, den wir Kunden zeigen.

Sprechen wir

Wir werden Ihr Vertreter in Polen

Schreiben Sie uns, wo Ihr Unternehmen sitzt, was Sie verkaufen und über welche Kanäle. Wir antworten innerhalb eines Werktags mit Pflichtenumfang und Angebot.

info@otoneso.com+48 459 596 793

FAQ

Fragen zum Bevollmächtigten

Was ist ein Bevollmächtigter?

Ein Unternehmen mit Sitz in Polen, das per Vertrag die Pflichten eines ausländischen Herstellers oder Inverkehrbringers übernimmt: BDO-Registrierung, Berichte, Gebühren und Recycling.

Muss ich einen Bevollmächtigten benennen?

Das hängt von Produkten und Vertriebsweg ab. Beim Fernabsatz an Verbraucher in Polen, z. B. von Elektrogeräten und Batterien, ist es oft Pflicht. Die PPWR weitet diese Pflicht auf Verpackungen aus. Wir prüfen das in einer kostenlosen Beratung.

Brauche ich eine polnische Gesellschaft oder Niederlassung?

Nein. Genau dafür gibt es den Bevollmächtigten: Er übernimmt die Pflichten, ohne dass Sie in Polen ein Unternehmen gründen.

In welchen Sprachen arbeiten Sie?

Deutsch, Englisch und Polnisch. Berichte und Korrespondenz erhalten Sie in Ihrer Sprache.