Produktumfang
Wir prüfen, ob Sie Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja, Holz oder daraus hergestellte Produkte wie Möbel, Papier und Schokolade verkaufen.
Die EUDR erfasst Waren, deren Herstellung mit Entwaldung verbunden sein kann. Wir helfen Ihnen, Daten zu sammeln, Risiken zu bewerten und die Sorgfaltspflicht vor der Frist einzurichten.
Die Pflichten greifen schrittweise je nach Unternehmensgröße und Produktart.
Ein EUDR-Compliance-Audit zeigt, welche Produkte betroffen sind, welche Daten fehlen und wie Sie ein Sorgfaltspflichtsystem in Ihrem Unternehmen aufbauen.
Wir prüfen, ob Sie Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja, Holz oder daraus hergestellte Produkte wie Möbel, Papier und Schokolade verkaufen.
Koordinaten der Parzellen, auf denen die Rohstoffe erzeugt wurden, sowie Produktionsland und -datum.
Namen, Adressen und E-Mails aller Beteiligten der Lieferkette, vom Rohstofferzeuger bis zu Ihnen.
Ausmaß der Entwaldung im Herkunftsland, Komplexität der Lieferkette und Risiko der Vermischung mit Waren unbekannter Herkunft.
Zusätzliche Unterlagen von Lieferanten, unabhängige Kontrollen, Audits und Prüfungen, wenn das Risiko mehr als vernachlässigbar ist.
Sorgfaltserklärungen und Verfahren zu ihrer Übermittlung an das EU-Informationssystem.
Produktbeschreibung und Handelsname, Rohstoffe, Geolokalisierung der Parzellen und Angaben zu den Beteiligten der Lieferkette.
Wir bewerten das Risiko der Nichtkonformität. Ist es mehr als vernachlässigbar, darf das Produkt nicht auf den EU-Markt gebracht oder exportiert werden.
Verhältnismäßige Maßnahmen: zusätzliche Unterlagen, unabhängige Kontrollen und Verfahren zum Risikomanagement.
Empfehlungen für Ihr Sorgfaltspflichtsystem und Beobachtung von Rechtsänderungen.
Beispieldaten. So bewerten wir das Risiko einzelner Produkte.
Beschreiben Sie kurz, was Sie verkaufen und woher Ihre Rohstoffe stammen. Wir antworten innerhalb eines Werktags mit einem Auditvorschlag und einem Angebot.
Es ist die EU-Verordnung (EU) 2023/1115 über entwaldungsfreie Produkte. Sie gilt unmittelbar in jedem EU-Land.
Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz sowie ausgewählte daraus hergestellte Produkte wie Möbel, Papier, Schokolade und Reifen. Die genaue Liste steht im Anhang der Verordnung.
Große und mittlere Unternehmen ab dem 30. Dezember 2026, Kleinst- und Kleinunternehmen ab dem 30. Juni 2027.
Die Sanktionen legen die Mitgliedstaaten fest. Die Verordnung sieht unter anderem Bußgelder von mindestens 4 % des EU-Jahresumsatzes, die Beschlagnahme von Waren und den Ausschluss von öffentlichen Aufträgen vor.
Das hängt von der Anzahl der Produkte und Lieferanten ab. Zeitplan und Angebot erhalten Sie nach einer kostenlosen Beratung.